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Trisomie 21: Klage der Eltern abgewiesen

29/02/2016 | Presse und Medien

Kann ein Kind ein „Schadens­fall“ sein? Weil es behin­dert ist, oder gar, weil es zur Welt kam? Das OLG München sagt nein.

MÜNCHEN.Das Oberlan­des­ge­richt München hat eine Klage von Eltern auf Unter­halt für ihr behin­dertes Kind abgewiesen. Das Paar aus dem Landkreis Freyung-Grafenau hatte von Frauen­ärzten Schaden­er­satz und Schmer­zens­geld verlangt, weil sie das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwan­ger­schaft nicht erkannt hatten. Dem beklagten Mediziner sei aber kein Vorwurf zu machen, sagte der Vorsit­zende Richter Thomas Steiner am Donnerstag. Die Eltern verlangten in zweiter Instanz von den Medizi­nern den Ersatz für den Mehrauf­wand durch den Unter­halt ihrer behin­derten Tochter sowie mindes­tens 10 000 Euro Schmer­zens­geld.

 

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