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Erfolg: Angehö­rige bei COVID-Impfung wieder dabei

17/02/2021 | Politik und Aktivismus, Allgemein

Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium ist nett zu Menschen mit Trisomie 21: Sie sind in der COVID-Impfver­ord­nung von Anfang an beson­ders gelistet und fallen automa­tisch in die Impfgruppe 2 (siehe auch “Impfung gegen COVID-19″). Das gilt auch für ihre engen Kontakt­per­sonen und Betreuer. Es gibt aber natür­lich einen Haken.

Eine Frage, die viele Mitglieder des Down-Kind e.V. beschäf­tigt: Das Kind ist unter 16 Jahre alt, kann also nicht geimpft werden. Das ist für das Kind zumeist nicht weiter schlimm, da nach allem was wir wissen selbst ein richtiger Ausbruch der Krank­heit bei Kindern nur in extrem seltenen Fällen einen schweren Verlauf nimmt; ob mit oder ohne Down-Syndrom. Was ist jedoch mit den Eltern? Irgend­wann werden Kitas und Schulen wieder regulär öffnen, mit allen infek­tiösen Konse­quenzen.

Die Regis­trie­rung für eine Corona-Impfung gehört — vorsichtig ausge­drückt — zu einer Reihe von Baustellen der staat­li­chen Pandemie-Politik. Bei Freischal­tung der bayri­schen “Impfzentrum”-Seite impfzentren.bayern Ende Dezember 2020 konnten Inter­es­sierte sich unter anderem als Betreu­ungs­per­sonen oder enge Angehö­rige von Hochri­si­ko­gruppen identi­fi­zieren.

Diese Auswahl­mög­lich­keit verschwand dann einfach wieder, was zu vielen Anfragen beim Vorstand des Down-Kind e.V. führte. Wir führten diesbe­züg­lich einige Gespräche mit verschie­denen Stellen in Minis­te­rien und Staats­kanzlei und berei­teten ein Schreiben vor. Glück­li­cher­weise hatte irgend­je­mand — wir wissen nicht genau an welcher Stelle — ein Einsehen, und so steht nun bei der Eingabe der persön­li­chen Daten wieder ein Auswahl­menü “Ich habe eine beson­dere Kontakt­si­tua­tion” bereit. Eltern von unter-16-jährigen Kindern mit Trisomie 21 (und anderen Behin­de­rungs­arten) sollen den Unter­punkt “Enger Kontakt zu einer Schwan­geren oder pflege­be­dürf­tigen Person” ankreuzen. Dann sortiert das System automa­tisch in Impfgruppe 2. Mit “pflege­be­dürftig” ist ausdrück­lich nicht das Vorhan­den­sein einer Pflege­stufe gemeint.