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Corona-Virus und Trisomie 21 mit Herzschwäche

13/01/2021 | Allgemein

Die Deutsche Gesell­schaft für Pädia­tri­sche Kardio­logie und Angebo­rene Herzfehler (DGPK) schreibt:

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt über die ständige Impfkom­mis­sion (STIKO) die jährliche Influ­enza-Schutz­imp­fung ab einem Alter von 6 Monaten für Personen mit erhöhter gesund­heit­li­cher Gefähr­dung infolge eines Grund­lei­dens (wie z.B. chroni­sche Krank­heiten der Atmungs­or­gane und chroni­sche Herz- oder Kreis­lauf­krank­heiten).
Dies bedeutet umgekehrt, dass Sie bzw. Ihr Kind kein erhöhtes Risiko haben, allein weil Sie z.B. bereits mehrfach am Herzen erfolg­reich operiert bzw. behan­delt wurden.
Übertragen auf das Corona­virus bedeutet dies, dass es augen­blick­lich nicht notwendig ist und von Seiten der DGPK auch nicht empfohlen wird, Ihr Kind allein aufgrund eines angebo­renen Herzfeh­lers zu isolieren, da deswegen auch kein erhöhtes Risiko für eine schwere Erkran­kung besteht.
Entschei­dend ist, dass nur eine solche Herzer­kran­kung, die zur einer bedeut­samen Einschrän­kung der Funktion des Herz-Kreis­lauf­sys­tems und damit der körper­li­chen Leistungs­fä­hig­keit führt, insbe­son­dere kombi­niert mit einge­schränkter Lungen­funk­tion, das Risiko eines schweren Krank­heits­ver­laufs von COVID-19 erhöhen kann.
Nach den vorlie­genden Infor­ma­tionen zählen zu den Risiko­gruppen aus dem Kreis der Menschen mit einem angebo­renen Herzfehler bzw. Herzer­kran­kungen:

  • Säuglinge mit noch unkor­ri­gierten Herzfeh­lern und vermehrtem Lungen­blut­fluss (z.B. AVSD, etc., vgl. Indika­tion zur RS Prophy­laxe)
  • Patienten mit vermin­derter Lungen­per­fu­sion (Zyanose, Sätti­gung < 90%)
  • Patienten mit bedeut­samer pulmo­n­aler Hyper­tonie (medika­mentös behan­delt)
  • Patienten mit choni­scher oder schwerer Herzin­suf­fi­zienz und Lungen­stauung (z.B. dilata­tive Kardio­myo­pa­thie)
  • Patienten mit „failing Fontan“ (Eiweiß­ver­lus­t­en­tero­pa­thie, Herzin­suf­fi­zienz, plasti­scher Bronchitis, etc.)
  • Bei neben dem Herzfehler bestehender chroni­scher Lungen­er­kran­kung
  • Bei angebo­rener ausge­prägter Immun­schwäche (Di George Syndrom)
  • Bei einigen trans­plan­tierten Patienten
  • Bei einem Alter von 50–60 Jahre oder älter

Grund­sätz­lich kann Ihr betreu­ender Arzt Ihnen die Zugehö­rig­keit zu einer Risiko­gruppe beschei­nigen. Diese kann als Hilfe­stel­lung dienen, um mit dem Arbeit­geber ein indivi­du­elles Vorgehen zum besseren Schutz zu verein­baren.
Der betreu­ende Arzt darf jedoch nicht aufgrund der Zugehö­rig­keit zur Risiko­gruppe oder für Eltern von Risiko­pa­ti­enten eine Krank­schrei­bung ausstellen.