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Fehlbil­dungen und Down Syndrom: Gibt es noch ein Recht auf Nicht­wissen?

13/03/2017 | Presse und Medien

Ulm News, 11.03.2017 08:00
11. März 2017 von Ralf Grimminger

Um ethische, recht­liche und gesell­schaft­liche Aspekte der invasiven und nicht-invasiven Präna­tal­dia­gnostik in Deutsch­land und Polen dreht sich eine inter­dis­zi­pli­näre Klausur­woche vom 13. bis zum 17. März an der Univer­sität Ulm.

 Eine 38-Jährige freut sich, endlich schwanger zu sein. Doch in der Ultra­schall-Feindia­gnostik ergeben sich Hinweise auf eine Trisomie 21 („Down Syndrom“) des ungebo­renen Kindes. Die Gynäko­login bietet der verun­si­cherten Patientin den nicht-invasiven Praena­Test© an, bei dem Genma­te­rial des Fötus aus dem Blut der Mutter gewonnen und risiko­frei unter­sucht wird. Doch will oder muss die Schwan­gere zwangs­läufig wissen, ob ihr Baby mit dem Down Syndrom geboren wird? Und würden die Konse­quenzen eines positiven Testbe­funds in Deutsch­land und Polen tenden­ziell anders ausfallen? Um ethische, recht­liche und gesell­schaft­liche Aspekte der invasiven und nicht-invasiven Präna­tal­dia­gnostik in Deutsch­land und Polen dreht sich eine inter­dis­zi­pli­näre Klausur­woche vom 13. bis zum 17. März an der Univer­sität Ulm. Junge, aber auch erfah­rene Wissen­schaft­le­rinnen und Wissen­schaftler aus beiden Ländern werden unter anderem über die Auswir­kungen schnell verfüg­barer, nicht-invasiver Blutun­ter­su­chungen wie den Praena­Test© disku­tieren.

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