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Verbände kriti­sieren Schwan­geren-Bluttest auf Down-Syndrom

15/02/2017 | Presse und Medien

Stutt­gart – Mehrere Behin­der­ten­ver­bände, das Gen-ethische Netzwerk und die Diakonie Württem­berg haben sich erneut gegen den ethisch umstrit­tenen Down-Syndrom-Bluttest für Schwan­gere gewendet. Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) dürfe den Test nicht zur Re­gel­versorgung erklären und damit die Kranken­kassen zur Übernahme der Kos­ten ver­pflichten, forderten die 20 Verbände in einer heute in Stutt­gart veröf­fent­lichten gemein­samen Stellung­nahme. Hinter­grund für den erneuten Wider­stand ist, dass das Ple­num des G‑BA am kommenden Donnerstag das Institut für Qualität und Wirtschaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) mit der Erstel­lung einer Versi­cher­ten­in­for­ma­tion beauf­tragen will.

Bluttest verstößt gegen UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion

Der präna­tale Test verbes­sere nicht die medizi­ni­sche Versor­gung der Schwange­ren und liefere auch keine Thera­pie­mög­lich­keiten für das ungebo­rene Kind, vielmehr gehe es um eine „selek­tive Fahndung nach unerwünschten Abwei­chungen“, argumen­tieren die Ver­bände. Sie forderten, die „selek­tive Präna­tal­dia­gnostik“ in Deutsch­land insge­samt auf den Prüfstand zu stellen. Die Verbände wiesen auch darauf hin, dass der neue Bluttest gegen die von Deutsch­land unter­zeich­nete UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion verstoße.

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