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Wirksam­keit eines Behin­der­ten­tes­ta­mentes

15/02/2017 | Presse und Medien

Oberlan­des­ge­richt Hamm beurteilt Wirksam­keit eines sog. Behin­der­ten­tes­ta­mentes

Vererben vermö­gende Eltern ihrem behin­derten Kind einen Erbteil mittels eines sog. Behin­der­ten­tes­ta­ments in der Weise, dass das Kind auch beim Erbfall weiterhin auf Leistungen der Sozial­hilfe angewiesen ist, ist das Testa­ment nicht bereits deswegen sitten­widrig und nichtig. Das hat der 10. Zivil­senat des Oberlan­des­ge­richts Hamm am 27.10.2016 unter Fortfüh­rung höchst­rich­ter­li­cher Recht­spre­chung (Urteil des Bundes­ge­richts­hofs vom 20.10.1993, Az. IV ZR 231/92) und Bestä­ti­gung des erstin­stanz­li­chen Urteils des Landge­richts Essen entschieden.

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