Für Mitglieds­fa­mi­lien

Jedes Alter bringt seine eigenen Heraus­for­de­rungen und Themen mit. Famili­en­alltag, Förde­rung, Ausbil­dung. Wir geben Orien­tie­rung!

Eines der wichtigsten Stand­beine unseres Vereins ist die Eltern­com­mu­nity, die sich regel­mäßig trifft, austauscht und mit Rat und Tat zur Seite steht.
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Frühförderung

Frühför­de­rung unter­stützt Kinder mit Entwick­lungs­ver­zö­ge­rungen oder Behin­de­rungen von der Geburt bis zum Schul­ein­tritt. Ziel ist die Stärkung körper­li­cher, sprach­li­cher, geistiger, emotio­naler und sozialer Fähig­keiten. Sie findet in inter­dis­zi­pli­nären Frühför­der­stellen statt, in denen verschie­dene Fachkräfte zusam­men­ar­beiten. Die Förde­rung ist indivi­duell, teils auch in Kita oder Kinder­garten und für Familien in Deutsch­land kosten­frei. Manche Thera­pien beginnen schon kurz nach der Geburt, daher ist eine frühe Anmel­dung sinnvoll. Nicht jedes Kind braucht alle Angebote gleich­zeitig: Entschei­dend sind die Inter­essen und Stärken des Kindes. Wichtig ist, Überfor­de­rung zu vermeiden. In München bieten mehrere Träger inter­dis­zi­pli­näre Frühför­de­rung an, unter anderem die Lebens­hilfe, das Augus­tinum, Help und Kess.

Eine Anbin­dung an eine Frühför­der­stelle ist kein Muss- es gibt auch Eltern, die sich bewusst dagegen entscheiden, zB. weil sie die Förde­rung selbst organi­sieren wollen.

Haben Sie Fragen dazu?
Kontak­tieren Sie uns gern!

KiTa, Kinder­garten und Schule

Kita und Kinder­garten
Ihr Kind kann Kitas, Kinder­gärten oder Eltern­in­itia­tiven besuchen, in denen Kinder mit und ohne Behin­de­rung gemeinsam betreut werden. Diese Einrich­tungen tragen den Zusatz „inklusiv“, „integrativ“ oder „I‑Platz“. Eine weitere Möglich­keit sind heilpäd­ago­gi­sche Tages­stätten (HPT), die speziell auf Kinder mit unter­schied­lichsten Behin­de­rungen ausge­richtet sind. Im Kita-Finder+ der Stadt München können Sie gezielt nach Einrich­tungen mit Inklu­si­ons­plätzen suchen. Auch schwarze Bretter in Frühför­der­stellen, Kinder­arzt­praxen oder Eltern­zen­tren sind hilfreich. In unserem WhatsApp-Channel tauschen Eltern regel­mäßig Tipps, freie Plätze und persön­liche Empfeh­lungen aus. Eine Einrich­tung oder Eltern­in­itia­tive kann auch einen Antrag auf Erwei­te­rung stellen und sich zu einem Integra­ti­ons­kin­der­garten (I‑Kindergarten) weiter­ent­wi­ckeln. Wir veraten Sie gerne dazu!

Grund­schule
Für ihr Kind besteht wie für jedes andere Kind auch Schul­pflicht ab 6 Jahren. Es gibt in München im Wesent­li­chen drei Varianten:

Einzel­in­te­gra­tion an der Regel­schule:
Die Grund­schule, die ihrem Wohnsitz zugeordnet ist, wird sich recht­zeitig vor der Einschu­lung bei Ihnen melden. Sie können mit ihrem Kind diese Grund­schule besuchen. Ihr Kind wird dann mit einer Schul­be­glei­tung die Regel­klasse besuchen. Das nennt sich „Einzel­in­te­gra­tion“ und entspricht in der Theorie den Zielen der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion. In der Praxis sollten Eltern hier Zeit für Abspra­chen, Vorbe­rei­tung und Recherche einplanen.
Ein Tipp: Infor­mieren Sie sich auch über Tandem­klassen, Partner­klassen und das Schul­profil Inklu­sion.

Förder­schulen: 
Viele Eltern entscheiden sich für Schulen mit dem Förder­schwer­punkt geistige Entwick­lung, z. B. die Otto-Steiner-Schule, Mathilde-Eller-Schule, Friedl-Eder-Schule und Thea-Diem-Schule. Ihr Kind wird hier in kleinen Klassen mit anderen Kindern mit Behin­de­rungen beschult. Viele Eltern wählen diese Schul­form, weil sie ein “Rundum-Sorglos-Gefühl” erzeugt. Kleine Klassen, gezielte Förde­rung, geschultes Personal. Nachmit­tags­be­treuung und Fahrdienst erleich­tern den Alltag. 

Private Schulen: 
Es gibt in München auch Privat­schulen, die indivi­du­elle Förde­rung in kleineren Klassen für Kinder mit und ohne Behin­de­rungen anbieten – etwa Montessori-Schulen wie die Monte Balan, die Aktion Sonnen­schein oder Biberkor. Für viele Eltern ist diese Schul­form so inter­es­sant, weil alle Kinder dort klassen­über­grei­fend in eigenem Tempo lernen dürfen. Wenn Sie Inter­esse an dieser Schul­form haben, lohnt es sich, sich frühzeitig zu infor­mieren und einen Tag der offenen Tür zu besuchen. Im Gegen­satz zu den anderen Schul­formen sind Privat­schulen mit Kosten verbunden.

Noch Fragen?
Kontak­tieren Sie uns gerne!

 

Ausbil­dung und Beruf

Weiter­füh­rende Schule und Ausbil­dung
Je nach Kind, Entwick­lung und familiären Vorstel­lungen stellt sich für viele Eltern die Frage, wie es nach der Grund­schule weiter­geht. In München gibt es sowohl Förder­schulen mit weiter­füh­renden Stufen als auch inklu­sive Schul­pro­jekte, die den Übergang begleiten. Sprechen Sie uns gern an – wir teilen Erfah­rungen und Kontakte zu Schulen, die bereits erfolg­reich mit Kindern mit Down-Syndrom arbeiten.



Beruf
Menschen mit Down-Syndrom können auf dem allge­meinen Arbeits­markt oder in Werkstätten für Menschen mit Behin­de­rungen (WfbM) arbeiten. Wir geben hier einen ersten Überblick:

Werkstätten für Menschen mit Behin­de­rungen (WfbM):
Der häufigste Beschäf­ti­gungsweg. Die Beschäf­tigten haben ein arbeit­neh­mer­ähn­li­ches Verhältnis und verdienen meist 200–300 Euro monat­lich, ergänzt durch Grund­si­che­rung. Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge werden übernommen; nach 20 Jahren besteht ein Renten­an­spruch. Die Arbeit erfolgt überwie­gend unter Menschen mit Behin­de­rungen, wodurch gesell­schaft­liche Teilhabe begrenzt bleibt.

Außen­ar­beits­plätze der WfbM: Die Arbeit findet in Betrieben des allge­meinen Arbeits­markts statt, recht­lich bleiben die Beschäf­tigten jedoch Werkstatt­an­ge­hö­rige. Außen­ar­beits­plätze ermög­li­chen mehr Kontakt und Teilhabe, jedoch ohne reguläres Arbeits­ver­hältnis.

Inklu­si­ons­be­triebe:
Reguläre Unter­nehmen, in denen 30–50 % der Mitar­bei­tenden schwer­be­hin­dert sind. Alle Beschäf­tigten haben vollwer­tige Arbeits­ver­träge mit angemes­sener Bezah­lung. Die Betriebe werden z. B. durch das Integra­ti­onsamt unter­stützt.

Budget für Arbeit:
Dieses richtet sich an Menschen mit Werkstatt­an­spruch, die in einem regulären Arbeits­ver­hältnis arbeiten möchten. Sie können in Inklu­si­ons­be­trieben arbeiten, aber auch in jedem anderen Betrieb. Die Bezah­lung erfolgt tarif­lich oder ortsüb­lich; Arbeit­geber erhalten in Bayern bis zu 75 % Lohnkos­ten­zu­schuss sowie Unter­stüt­zungs­an­ge­bote. Für die Beschäf­tigten bedeutet das mehr Einkommen und Teilhabe, aber auch weniger Sicher­heit.

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen:
EUTB, Integra­ti­ons­fach­dienste (IFD), REHADAT, MIA Münchner Inklu­sive Arbeits­welt

Freizeit und Sport

In den ersten Jahren empfehlen wir, an regulären Angeboten in Musik, Bewegung und Sport teilnehmen.
Das entspricht auch dem Gedanken der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion: Teilhabe von Anfang an.
Probieren Sie es aus!

Ihre Kinder werden älter? Stöbern Sie auf unserer Seite im Bereich Beratung — Für Jugend­liche.

Glossar

Hier erklären wir Wörter und Abkür­zungen, die pflegenden Eltern ständig begegnen. Die Liste ist im Aufbau und wird laufend ergänzt.

ASD: 
Typischer Herzfehler bei Kindern mit Down-Syndrom.

GdB:
Grad der Behin­de­rung

HPT:
Die Heilpäd­ago­gi­sche Tages­stätte ist eine Einrich­tung zur pädago­gisch-thera­peu­ti­schen Förde­rung. Sie ist  Im Gegen­satz zu Kita oder Kinder­garten ist eine HPT thera­peu­tisch ausge­richtet, mit kleinen Gruppen und Fachper­sonal (z. B. Heilpädagog:innen, Therapeut:innen), und richtet sich an Kinder mit beson­derem Förder­be­darf.

MD:
Der MD (Medizi­ni­scher Dienst) ist eine unabhän­gige Gutacht­er­or­ga­ni­sa­tion, die im Auftrag der Kranken- und Pflege­kassen medizi­ni­sche und pflege­ri­sche Leistungen prüft. Er macht Hausbe­suche und begut­achtet an Hand eines Punkte­sys­tems, welcher Pflege­grad dem Kind zusteht.

Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis:
Der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ist ein offizi­elles Dokument, das den Grad der Behin­de­rung (GdB) einer Person beschei­nigt. Er wird von den Versor­gungs­äm­tern oder Integra­ti­ons­äm­tern ausge­stellt, wenn der GdB mindes­tens 50 beträgt. Der Ausweis dient als Nachweis gegen­über Behörden, Arbeit­ge­bern und Dienst­leis­tern, um bestimmte Nachteils­aus­gleiche und Vergüns­ti­gungen in Anspruch zu nehmen.

SPZ:
Ein SPZ (Sozial­päd­ia­tri­sches Zentrum) ist eine spezia­li­sierte medizi­ni­sche Einrich­tung zur inter­dis­zi­pli­nären Diagnostik und Behand­lung von Kindern mit Entwick­lungs­stö­rungen oder chroni­schen Erkran­kungen.