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Gerichts­ur­teil hellt die Welt für Hochmuths etwas auf

7/01/2016 | Presse und Medien

KREIS GIESSEN — (dr). Ein bisschen gerechter scheint die Welt für Familie Hochmuth aus Wetten­berg geworden zu sein. Und dafür hat das Gießener Amtsge­richt gesorgt. Die Welt der Hochmuths ist damit nicht gänzlich in Ordnung. Dafür ist zu viel passiert. Aber nach dem Sieg vor Gericht fühlen sie sich nicht mehr ganz so hilflos wie noch vor Monaten.

Es geht um die Rosen­hof­stif­tung in Linden, Enrico, den Sohn der Eheleute Hochmuth, und Ausein­an­der­set­zungen, die seit Monaten an den Nerven zehren. Die Rosen­hof­stif­tung, deren Vorstands­vor­sit­zende Maren Müller-Erichsen ist, unter­hält in Linden ein Apart­ment­haus mit zehn Wohnein­heiten, die speziell an Behin­derte vermietet werden. Das Beson­dere daran ist: Es gibt für die Bewohner Freizeit­ein­rich­tungen und eine pädago­gi­sche Betreuung, die von den Mietern aller­dings zusätz­lich „einge­kauft“ werden müssen. In einem dieser Appar­te­ments wohnt seit August 2014 Enrico Hochmuth. Er leidet am Down-Syndrom.

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