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Artikel zum neuen Modell einer inklu­siven Nachmit­tags­be­treuung an Regel­schulen

5/12/2012 | Presse und Medien

Inklu­sive Nachmit­tags­be­treuung an Schulen: Ein neues Modell für Bayern?

Dr. Markus Ziegler, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.

Dr. Markus Ziegler,
Landes­ar­beits­ge­mein­schaft Bayern Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.

Dr. Markus Ziegler,
Landes­ar­beits­ge­mein­schaft Bayern Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V. 23. November 2012

Einlei­tung

Am Morgen gehen unsere Kinder der Förder­schule (Schwer­punkt geistige Entwick­lung) des Heilpäd­ago­gi­schen Centrums Augus­tinus (HPCA) in eine Münchner Partner­klasse in der 6. Jahrgangs­stufe, die an einer Mittel­schule angeglie­dert ist. Bei der damaligen Gründung unserer Partner­klasse (ehemals Außen­klasse) haben wir Eltern es uns zum Ziel gesetzt, soviel wie möglich gemein­samen Unter­richt mit den Regel­schul­kin­dern zu ermög­li­chen und inves­tieren dafür einiges an Zeit und Geld. Deswegen nennen wir unsere Klassen (nach diesem Prinzip arbeiten weitere 10 Klassen in verschie­denen Jahrgangs­stufen) auch gerne integrativ arbei­tende Partner­klassen. Dass diese Partner­klassen keine Umset­zung der Inklu­sion darstellen, darüber sind wir Eltern uns im Klaren. Die Entwick­lung unserer Kinder zeigt uns aber, dass wir – und hier sprechen wir für Förder­schul- und Regel­schul­kinder – mit unserem Modell auf einem sehr guten Weg sind. Zumal die Umset­zung des gemein­samen Unter­richts mittels Gruppen auch Vorteile birgt. Eine wohnort­nahe Beschu­lung der Kinder ist damit aber auch selbst in München nicht möglich.

Am Nachmittag wurden unsere Kinder mit Förder­be­darf in eine Außen­stelle der Heilpädago- gischen Tages­stätte des HPCA gebracht. Vier Jahre konnten wir für diese HPT1 Gruppe auf Räumlich­keiten einer katho­li­schen Kirchen­ge­meinde, die direkt an die Schule angegrenzt, zurück­greifen. So blieben die Kinder am Nachmittag zumin­dest in ihrem Schul­viertel. In der 5. Jahrgangs­stufe wurden sie aller­dings nach der Schule mit einem Bus in eine Schule in einem anderen Stadt­be­zirk gefahren. Dort wurden sie in einer Gruppe mit ihnen fremden Kindern einer anderen Partner­klasse betreut. Diese Betreu­ungs­form passte im Rahmen der aktuellen Inklu­si­ons­de­batte nicht mehr in unser Weltbild. Was am Vormittag mit unserem Ziel, soviel wie möglich gemein­samen Unter­richt zu verfolgen, gut war, konnte doch am Nachmittag nicht schlecht sein. Dieser Aussage hat in unserer Diskus­sion mit den verschie- denen betei­ligten Personen auch niemand wider­spro­chen, aber es gäbe einfach kein anderes Modell, das unseren Kindern mit ihrem Förder­be­darf gerecht werden könnte.

Historie

Zum Ende des Schul­jahres 2010/2011 wurde uns mitge­teilt, dass unsere Kinder nicht mehr die gewohnte schul­ort­nahe Heilpäd­ago­gi­sche Tages­stätte besuchen könnten, sondern in einen anderen Schul­be­zirk für eine Zusam­men­le­gung zweier HPT Außen­stellen gefahren würden. Aller­dings war zu diesem Zeitpunkt schon klar, dass die dort vorhan­denen Räumlich­keiten uns voraus­sicht­lich nur ein Jahr zur Verfü­gung stehen würden, da sie keine Betriebs­er­laubnis durch die Regie­rung von Oberbayern erhalten hatten.

Wir nahmen Kontakt mit der Regie­rung von Oberbayern auf, um eine Geneh­mi­gung für die Nutzung des Klassen­raumes an unserer Mittel­schule zu erhalten, damit die Gruppe schulort- nah weiter­ge­führt werden könnte. Unsere Argumente der Einspa­rung von zusätz­li­chen Fahrt- kosten; die Belas­tung der Kinder durch eine weitere Fahrt und das Heraus­reißen der Kinder aus dem Sozial­raum Schule wurden zwar nachvoll­zogen, fehlende geeig­nete Räume an der Schule und die langfris­tige Absicht des Trägers zur Zusam­men­le­gung mehrerer HPT-Außen- stellen gaben den Ausschlag für die Suche nach anderen Lösungen. Alle Betei­ligten waren sich in dem Wunsch darin einig, dass der hohe fachliche Standard der HPT beibe­halten werden soll.2 Nach der offizi­ellen Ableh­nung unserer Schul­räume als geeig­nete Räume für eine Heilpäd­ago­gi­sche Tages­stätte durch den Präsi­denten der Regie­rung von Oberbayern, wandten wir uns im September 2011 an Frau Staats­mi­nis­terin Hadert­hauer und Herrn Staats­mi­nister Dr. Spaenle. Nach einem zusätz­li­chen Telefonat ging es dann ganz schnell und es wurde die Arbeits­ge­mein­schaft (AG) im Sozial­mi­nis­te­rium gegründet. In dieser AG waren die in der nachfol­genden Abbil­dung aufge­führten Stellen (in wechselnder Zusam­men­set­zung) vertreten.

Abbildung 1: Das Ziel der Beteiligten der AG Sozialministerium war es, eine schulortnahe inklusive Nachmittagsbetreuung aufzubauen.

Abbil­dung 1: Das Ziel der Betei­ligten der AG Sozial­mi­nis­te­rium war es, eine schul­ort­nahe inklu­sive Nachmit­tags­be­treuung aufzu­bauen.

In sieben Treffen unter der Leitung von Herrn Loder aus dem Sozial­mi­nis­te­rium zwischen September 2011 und Juli 2012 wurden viele ‚Hausauf­gaben’ erledigt und viele Ansätze für ein neues Modell einer inklu­siven Nachmit­tags­be­treuung für unsere Partner­klasse der Mittel- schule und eine am gleichen Schul­standort angesie­delte Tandem­klasse der Grund­schule entworfen, teilweise wieder verworfen, geprüft und am Ende zwei Varianten zur Umset­zung empfohlen. Dies war eine Mammut­leis­tung der betei­ligten Personen, jeder brachte seine Exper­tise optimal ein. Die gemein­same Arbeit erfolgte in einem Vertrau­ens­ver­hältnis und alle hatten wir schluss­end­lich eine gemein­same Vision. Von Seiten der Eltern entwi­ckelte sich diese gemein­same Vision an der Sitzung im Dezember 2011, als wir Eltern kurz davor waren, die Arbeits­ge­mein­schaft zu verlassen. Denn die Eltern waren der Meinung, dass es zu dem zu diesem Zeitpunkt zur Diskus­sion stehenden Modell keine Kinder geben würde. Im Januar 2012 wurde bei den Eltern der Partner­klas­sen­kinder in München eine Befra­gung (ca. 75 Eltern) durchgeführt3. Als Ergebnis konnte festge­halten werden (ca. 60% haben eine Rückmel­dung gegeben), dass eine gemein­same Nachmit­tags­be­treuung von Regel- und Förder­schü­lern und Schüle­rinnen gewünscht wird. Bereits ab Mai 2012 starteten die ersten Leistungs- und Entgelt­ver­hand­lungen mit dem Bezirk Oberbayern und am 1. Juni 2012 die Koope­ra­ti­ons­ver­hand­lungen mit dem Träger der Förder­schule. Obwohl es mit den Personal- einstel­lungen durch die Mittags­be­treuung für die Tandem­klasse an der Grund­schule und die Offene Ganzta­ges­schule der IG Feuer­wache für die Partner­klasse an der Mittel­schule am Ende sehr eng war, konnte unser neues inklu­sives Nachmit­tags­mo­dell termin­ge­recht zum 17. September 2012 an den Start gehen.

Abbildung 2: Am 10. Juli 2012 war die Konzeption der AG Sozialministerium abgeschlossen und die Umsetzung war im Fokus der Bemühungen.  v.l.n.r.: Markus Hönig (Offene Ganztagesschule der IG Feuerwache), Dirk Sieckmann (Elternvertreter), Lea Bojer und Marcel Metten (Mittagsbetreuung), Betina Britze und Timo Neudorfer (Bezirk Oberbayern), Margit Linn und Dr. Matthias Heidler (Augustinum), Lea Ziegler (Schülerin), Dr. Markus Ziegler (Elternvertreter), Rupert Knödl (Rektor der Mittelschule), Johanna Marek (Rektorin der Grundschule), Friedrich Loder (Sozialministerium), David Kehr und Marcel Consée (Elternvertreter)

Abbil­dung 2: Am 10. Juli 2012 war die Konzep­tion der AG Sozial­mi­nis­te­rium abgeschlossen und die Umset­zung war im Fokus der Bemühungen.
v.l.n.r.: Markus Hönig (Offene Ganzta­ges­schule der IG Feuer­wache), Dirk Sieck­mann (Eltern­ver­treter), Lea Bojer und Marcel Metten (Mittags­be­treuung), Betina Britze und Timo Neudorfer (Bezirk Oberbayern), Margit Linn und Dr. Matthias Heidler (Augus­tinum), Lea Ziegler (Schülerin), Dr. Markus Ziegler (Eltern­ver­treter), Rupert Knödl (Rektor der Mittel­schule), Johanna Marek (Rektorin der Grund­schule), Fried­rich Loder (Sozial­mi­nis­te­rium), David Kehr und Marcel Consée (Eltern­ver­treter)

Das neue Modell der inklu­siven Nachmit­tags­be­treuung an Schulen

Im nachfol­genden Abschnitt wird das neue Modell anhand der Aufgaben der betei­ligten Partner erläu­tert:

Der Bezirk finan­ziert auf Grund­lage des SGB XII für Kinder mit einer geistigen Behin­de­rung unter den folgenden Prämissen und Bedarfen:

 Das Modell gilt für die Nachmit­tags­be­treuung an Regel­schulen mit Profil Inklu­sion.

Bei dieser Befra­gung wurden nur Förder­schul­el­tern befragt. Es wäre sicher­lich auch inter­es­sant gewesen, die Meinung der Regel­schul­el­tern zu diesem Thema abzuholen.

  •   Das Modell soll für verschie­dene Formen der Nachmit­tags­be­treuung an Regel- schulen anwendbar sein. Aktuell wird es an einer Grund- und einer Mittel­schule erprobt. Nach einem halben Jahr soll ein Termin zum ersten Erfah­rungs­aus­tausch statt­finden.

  •   Die folgenden Leistungen für Kinder mit Behin­de­rung ergänzen ein bestehendes Angebot der schuli­schen Mittags­be­treuung oder der Offenen Ganzta­ges­schule

    Für die Dauer der Öffnungs­zei­tender Nachmit­tags­be­treuung wird eine quali­fi­zierte Hilfs­kraft (Kinder­pfle­gerin) gestellt. Sie erhält für indirekte Leistungen (z.B. Teamge­spräch, sonstige notwen­dige Abspra­chen und Eltern­ge­spräche) zusätz­lich 2 Stunden pro Woche.

    Jedes Kind mit Förder­be­darf erhält zusätz­lich heilpäd­ago­gi­schen Fachdienst über 90 h pro Jahr. Darin sind ca. 25 % indirekte Leistungen (z.B. Teamge­spräch, Förder­pläne, sonstige notwen­dige Abspra­chen und Eltern­ge­spräche) enthalten.

 Die Leistungen werden wie folgt beantragt:

Die betrof­fenen Eltern stellen gemeinsam mit dem Träger der Nachmit­tags­be­treuung an der Grund­schule oder der Offenen Ganzta­ges­schule einen Antrag beim Bezirk für die Kosten­über­nahme für die Teilnahme an dieser Maß- nahme, die die Anstel­lung eines Kinder­pfle­gers, einer Kinder­pfle­gerin und die Heilpäd­ago­gi­schen Fachdienste beinhaltet. Beides wird in einer Leistungsver- einba­rung mit dem Träger der Nachmit­tags­be­treuung festge­legt und von der jewei­ligen Nachmit­tags­be­treuung erbracht. Der Heilpäd­ago­gi­sche Fachdienst wird bei diesem Modell im Rahmen einer Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung vom Heilpäd­ago­gi­schen Centrum Augus­tinum erbracht, könnte aber auch von der Nachmit­tags­be­treuung an nieder­ge­las­sene Heilpäd­agogen vergeben werden.

Für diese Leistungen ist keine Offen­le­gung des Einkom­mens der Eltern notwendig.

Nachmit­tags­be­treuung (Mittags­be­treuung oder Offene Ganzta­ges­schule):

  •   Schließt mit dem Bezirk eine Leistungs- und Entgelt­ver­ein­ba­rung für eine Kinder- pflegerin und den Heilpäd­ago­gi­schen Fachdienst ab und ist darüber berichts­pflichtig.

  •   Schließt mit dem Augus­tinum einen Vertrag zur Stellung des Heilpäd­ago­gi­schen Fachdienstes ab.

  •   Verpflichtet die Eltern der Kinder mit Förder­be­darf im Antrag, dass das Kind für ein Schul­jahr angemeldet ist.

  •   Stellt die Kinder­pfle­gerin / Kinder­pfleger ein (ggf. halbe Stelle von der Schule für die Betreuung am Vormittag z.B. in der Tandem­klasse und halbe Stelle für die Nachmit­tags­be­treuung)

Augus­tinum — Träger der HPT:

  • Stellt für die Nachmit­tags­be­treuung den Heilpäd­ago­gi­schen Fachdienst.

Eltern der Kinder mit Förder­be­darf:

  •   Melden ihre Kinder an der Nachmit­tags­be­treuung an. Bei Partner­klassen muss die Rektorin der Förder­schule der Aufnahme an z.B. der Offenen Ganzta­ges­schule zu- stimmen (ist in normalem Aufnah­me­an­trag enthalten).

  •   Stellen Sozial­hil­fe­an­trag (analog bei Anmel­dung für eine Heilpäd­ago­gi­sche Tages- stätte) beim Bezirk für die Leistungs­er­brin­gung von der Nachmit­tags­be­treuung (hier war ein neuer Antrag notwendig, da dieses neue Modell nicht in den Standard­an­trag passte).

    Regel­schule:

    •   Stimmt dieser Form des schuli­schen Angebots zu.

    •   Stellt die Räumlich­keiten für die Nachmit­tags­be­treuung.

    •   Bemüht sich um den Fahrdienst nach der Nachmit­tags­be­treuung (s. dazu die Ausfüh­rungen im Kapitel Aktueller Stand und Heraus­for­de­rungen).

      Augus­tinum — Förder­schule:

 Im Falle einer Partner­klasse wird der Antrag zur Aufnahme in die Offene Ganzta­ges­schule der Regel­schule mit unter­schrieben (Schulleiter/in der Regel­schule trägt die Verant­wor­tung auch für die Kinder, die morgens die Partner­klasse der Förder­schule besuchen)4.

Sozial­mi­nis­te­rium:

 Nur für das Modell­pro­jekt:
Beauf­tragt die Katho­li­sche Stiftungs­fach­hoch­schule München, das Modell­pro­jekt wissen­schaft­lich zu begleiten und stellt dafür die Mittel bereit. Der Bezirk Oberbayern betei­ligt sich inhalt­lich und finan­ziell an der Begleit­for­schung.

4 S. Ziffer 1.2.3 der KM-Bekannt­ma­chung zur Offenen Ganzta­ges­schule vom 21.04.2010, nach der die Schul­lei­tung der Regel­schule (mit Offene Ganzta­ges­schule) die Verant­wor­tung auch für die Kinder in der Offenen Ganzta­ges­schule übernimmt, die nicht Schüler der Regel­schule sind. Bei der Mittags­be­treuung trägt die Verant­wor­tung der Träger der Mittags­be­treuung.

Weitere Anmer­kung:

 Im Hinblick auf die Beför­de­rung, aber auch im Hinblick auf sonstige Beson­der­heiten, die den Schul­auf­wands­träger der Regel­schule betreffen, sollte in jedem Fall der kommu­nale Schul­auf­wands­träger der Regel­schule und im Falle der Partner­klasse der kommu­nalen Schul­auf­wands­träger der Förder­schule bzw. hier der private Schul­träger einbe­zogen werden. In unserem konkreten Fall waren es die Stadt München und das Augus­tinum.

Das nachfol­gende Bild verdeut­licht das neue Modell:

Abbildung 3: Neues Modell der inklusiven Nachmittagsbetreuung

Abbil­dung 3: Neues Modell der inklu­siven Nachmit­tags­be­treuung

Aktueller Stand und Heraus­for­de­rungen

Wir Eltern waren natür­lich begeis­tert, als die neue inklu­sive Nachmit­tags­be­treuung an einer Mittags­be­treuung (Grund­schul­be­reich) und an einer offenen Ganzta­ges­schule (Mittel­schule) am Montag, den 17. September 2012 endlich startete. Nach wenigen Tagen war festzu­stellen, dass noch ein paar Themen justiert werden müssen. Im Folgenden möchten wir exempla­risch einige kurz aufgreifen:

 Notwen­dige Anglei­chung der Stunden­ta­feln als Heraus­for­de­rung an die Schul­sys­teme (Förder­schule und Regel­schule)

Die Kinder der Partner­klasse gehören zur Förder­schule und unter­liegen somit deren Stunden­plan. Die Anzahl der Wochen­stunden ist aber teilweise deutlich geringer als an einer Regel­schule. Hier müssen Lösungen gefunden werden, damit auch eine inklu­sive Nachmit­tags­be­treuung möglich wird und es nicht zu Betreu­ungs­lü­cken kommt.

  •   Organi­sa­tion im Ablauf
    Aktuell haben die Mittags­be­treuung und die Offene Ganzta­ges­schule konzep­tio­nell bedingte feste Abläufe in der Nachmit­tags­ge­stal­tung. Es ist eine Heraus­for­de­rung die Kinder mit Förder­be­darf in die bestehenden Abläufe zu integrieren und allen Ansprü­chen dabei gerecht zu werden (z.B. kann nicht zu jeder Zeit eine heilpäd­ago­gi­sche Förde­rung erfolgen).

  •   Einbin­dung der heilpäd­ago­gi­schen Förde­rung
    Bisher gab es in der vorhan­denen Nachmit­tags­be­treuung der Mittags­be­treuung oder Offenen Ganzta­ges­schule keine heilpäd­ago­gi­sche Förde­rung. Es stellt sich somit die Frage, wie diese in den Tages­ab­lauf einge­baut werden kann. Außerdem ist noch nicht ganz klar, wie die heilpäd­ago­gi­schen Maßnahmen ausge­staltet werden können. Aus Sicht der Eltern ist es unerläss­lich, dass die heilpäd­ago­gi­sche Förde­rung keine Einzel­för­de­rung bleibt, sondern auch gruppen­dy­na­mi­sche und soziale Aspekte aus der Gesamt­gruppe berück­sich­tigt, bei denen die Förder­kinder Unter­stüt­zung benötigen. Hier gilt es die vorhan­denen Konzepte andau­ernd zu hinter­fragen und das optimale Unter­stüt­zungs­an­gebot für die Kinder zu entwi­ckeln.

  •   Perso­nal­si­tua­tion
    Aktuell zeigt es sich, dass die vorhan­dene Perso­nal­decke nicht ausreicht. Von den Eltern wird nun eine finan­zi­elle Unter­stüt­zung mit Hilfe von Sponsoren (u.a. die
    G. und H. Randl­k­ofer Stiftung) geprüft, um zumin­dest in der Anfangs­zeit einen besseren Perso­nal­schlüssel zu ermög­li­chen. Dieser Punkt ist in Nachfol­ge­treffen der AG Sozial­mi­nis­te­rium weiter zu hinter­fragen.

  •   Eltern­ge­spräche
    Noch haben keine Eltern­ge­spräche mit den Betreuern und der heilpäd­ago­gi­schen Fachkraft statt­ge­funden (Stand 26. Oktober 2012). Hier ist noch offen, was solche Gespräche beinhalten sollen (Förder­ge­spräche; Förder­plan­er­stel­lung etc.).

  •   Materi­al­aus­stat­tung
    Die Eltern der Förder­schüler und Schüle­rinnen stellen mithilfe von Spendern Finanz­mittel zur Verfü­gung, die die beiden Nachmit­tags­gruppen bei der Beschaf­fung notwen­diger Materia­lien (z.B. Montessori-Materia­lien) unter­stützen.

  •   Wissen­schaft­liche Beglei­tung
    Vom Sozial­mi­nis­te­rium wurde eine wissen­schaft­liche Beglei­tung der neuen inklu­siven Nachmit­tags­be­treuung durch eine Hochschule (Katho­li­sche Stiftungs­fach­hoch­schule München) initi­iert und vom Sozial­mi­nis­te­rium mit Betei­li­gung des Bezirks finan­ziert. Die Ausge­stal­tung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Konzep­ti­ons­phase.

 Fahrdienst
Wer ist für den Trans­port der Kinder nach der inklu­siven Nachmit­tags­be­treuung zuständig? Diese Frage war nicht so einfach zu beant­worten und hat einiges an Klärungs­auf­wand erzeugt.

Offene Ganzta­ges­schule
Die Offene Ganzta­ges­schule ist, auch wenn sie von einem anderen Träger im Auftrag der Schule durch­ge­führt wird, eine Veran­stal­tung der Schule. Somit ist der kommu­nale Schul­auf­wands­träger der (Regel)Schule für die Finan­zie­rung zuständig. In unserem Falle der Partner­klasse an der Mittel­schule wird der Fahrdienst jedoch durch das Augus­tinum organi­siert (genauso wie bei den Schülern der Förder­schule, die danach eine HPT besuchen).

Mittags­be­treuung
Die Partner­klasse der Grund­schule wurde zum Schul­jahr 2012/2013 in eine Tandem­klasse umgewan­delt. Somit sind die Kinder formal der Regel­schule zugeordnet. In diesem Falle wurde die Organi­sa­tion des Fahrdienstes von der Stadt übernommen5.

Fazit

Das an der Grund­schule und der Mittel­schule in der Schro­ben­hau­sen­er­straße in München neu ins Leben gerufene inklu­sive Nachmit­tags­mo­dell wurde erfolg­reich für eine Tandem- und eine Partner­klasse einge­führt. Der Weg war sehr steinig, aber zumin­dest sind nun z.B. die notwen­digen Antrags­for­mu­lare im Bezirk Oberbayern vorhanden. Wir hoffen, dass unser Modell ein gutes Beispiel für ganz Bayern sein kann.

Unerläss­lich für den Erfolg war der Wille der betei­ligten Personen das Thema erfolg­reich für die Kinder umzusetzen. Dafür möchten wir Eltern uns bei allen Mitwir­kenden recht herzlich bedanken!

Die Beför­de­rung nach der Mittags­be­treuung ist nicht verpflich­tend.