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Stellung­nahme des BVDH zum Test auf fetale Trisomie aus mütter­li­chem Blut

30/07/2012 | Presse und Medien

In Deutsch­land wird in ein neuar­tiger präna­taler Test zur Unter­su­chung auf Trisomie 21 des Fetus angeboten. Hierzu wird keine Frucht­was­ser­punk­tion oder Chori­on­zot­ten­bi­opsie durch­ge­führt, sondern die fetale DNA in einer mütter­li­chen Blutprobe unter­sucht. Als Berufs­ver­band Deutscher Human­ge­ne­tiker sehen wir in der allge­meinen Darstel­lung bzw. Diskus­sion des Testver­fah­rens Aspekte, die einer weiteren Kommen­tie­rung bedürfen.

Hinter­grund:
Der „Praena­Test®“ basiert auf der Isolie­rung definierter Abschnitte zellfreier DNA (Erbsub­stanz) des Fetus, die im Blut der Schwan­geren zirku­lieren. Die Messung der Konzen­tra­tion und die Berech­nung des Verhält­nisses bestimmter DNA-Abschnitte zuein­ander soll eine sehr verläss­liche Aussage zur Wahrschein­lich­keit bestimmter geneti­scher Verän­de­rungen des Fetus, zunächst einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), ermög­li­chen. Der Test wird im Auftrag einer privaten Biotech­firma (lifeCo­dexx, Konstanz) von verschie­denen präna­tal­me­di­zi­ni­schen Einrich­tungen Schwan­geren angeboten, für deren Fetus aufgrund eines auffäl­ligen „Ersttri­mes­ter­scree­nings“ (einer Kombi­na­tion aus definierten Ultra­schall­mes­sungen des Fetus und bioche­mi­schen Unter­su­chungen einer mütter­li­chen Blutprobe) ein erhöhtes Risiko einer Trisomie 21 besteht. Die Kosten belaufen sich auf etwa 1200 Euro. Ebenso wie das Ersttri­mes­ter­scree­ning handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rungen.

Die den Test vertrei­bende Firma LifeCo­dexx bezeichnet die Aussa­ge­kraft im Hinblick auf eine Trisomie 21 als „sehr hoch“, vergleichbar mit dem Ergebnis einer Chromo­so­men­ana­lyse nach einer Chori­on­zot­ten­bi­opsie (CVS) bzw. Frucht­was­ser­punk­tion (AC). Dabei werden
Kompli­ka­tionen für den Test nicht angegeben, demge­gen­über aber ein Fehlge­burts­ri­siko von 0,5–2% nach einer CVS und 0,5–1% nach einer AC hervor­ge­hoben. Diese Aussagen sind aus Sicht der Human­ge­netik zu korri­gieren: Der neue Test basiert auf einem statis­ti­schen Verfahren und erlaubt ledig­lich die Berech­nung einer Wahrschein­lich­keit für das Vorliegen bzw. das Nicht­vor­liegen einer Trisomie 21, es erfolgt keine Bestim­mung des fetalen Chromo­so­men­satzes. In den Vorstu­dien wurden sowohl Fälle von Trisomie 21 nicht erkannt (falsch negativ) als auch eine Trisomie 21 diagnos­ti­ziert, obwohl ein normaler Chromo­so­men­satz vorlag (falsch positiv). Die Chromo­so­men­ana­lyse aus Chori­on­zotten
bzw. Frucht­was­ser­zellen ermög­licht dagegen einen direkten Nachweis bzw. Ausschluss einer Trisomie 21 ebenso wie anderer Chromo­so­men­ver­än­de­rungen, die mit dem „Praena­Test®“ nicht erkannt werden. Gerade zur Abklä­rung unklarer Ultra­schall-Befunde ist
der „Praena­Test®“ nicht geeignet, da er nur eine von zahlrei­chen verschie­denen geneti­schen Diagnosen erfasst. Der Test ist zudem nicht risiko­frei. Zwar besteht keine erhöhte Wahrschein­lich­keit einer Fehlge­burt, aber die Durch­füh­rung des Tests dauert zwei Wochen. In der Zwischen­zeit erleben die Schwan­geren und ihre Partner eine erheb­liche psychi­sche Belas­tung. Ein erstes Ergebnis einer CVS / AC läge bereits nach einem Tag vor. Bei auffäl­ligen Ultra­schall-Befunden und unauf­fäl­ligem Testergebnis wäre anschlie­ßend trotzdem eine invasive
Unter­su­chung indiziert. Auch bei auffäl­ligem Testergebnis wird zur Sicher­heit die Bestä­ti­gung durch eine invasive Unter­su­chung empfohlen.

Schließ­lich wird durch die dem Test immanente „Risiko­lo­sig­keit“ der Druck auf jede Schwan­gere erhöht werden, eine Unter­su­chung auf das Vorliegen eines Down-Syndroms durch­zu­führen. Diese „risiko­lose Verfüg­bar­keit“ stellt eine Schwan­ger­schaft ohne Präna­tal­dia­gnostik in Frage. Der Anbieter des „Praena­Test®“ bietet selbst keine spezia­li­sierte fachärzt­liche Unter­stüt­zung und psycho­so­ziale Betreuung der Schwan­geren an, sondern überlässt diese Aufgaben präna­tal­me­di­zi­nisch spezia­li­sierten Frauen­ärzten und Fachärzten für Human­ge­netik. So werden erheb­liche Folge­kosten einer privaten Dienst­leis­tung auf die gesetz­li­chen Kranken­kassen abgewälzt. Der Anbieter des Tests hat bereits eine Auswei­tung auf die Triso­mien 13 und 18 angekün­digt. Es ist jetzt schon absehbar, dass mit der zugrunde liegenden Technik zukünftig Unter­su­chungen auf viele weitere genetisch bedingte Krank­heiten unter­schied­li­chen Schwe­re­grades bis hin auf das gesamte Genom des Feten durch­ge­führt werden können. Der BVDH hält es deshalb für erfor­der­lich, dass
1. die Schwan­geren ausdrück­lich darüber aufge­klärt werden, dass der Test keinen eindeu­tigen Befund ermög­licht, sondern eine Wahrschein­lich­keits­be­rech­nung darstellt,
2. dass die Schwan­geren infor­miert werden, dass der Test auch bei auffäl­ligen Ultra­schall­be­funden zwei Wochen dauert und alter­nativ eine kurzfris­tige und eindeu­tige Abklä­rung einer mögli­chen Chromo­so­men­stö­rung durch eine CVS oder AC erfolgen kann, die eine Leistung der gesetz­li­chen Kranken­kassen ist,
3. dass eine gesell­schaft­liche Debatte erfolgt, ob und wie der immanente Zwang auf Schwan­gere zur Durch­füh­rung von Unter­su­chungen auf geneti­sche Verän­de­rungen begrenzt werden kann und welche Folgen die abzuse­hende techni­sche Weiter­ent­wick­lung derar­tiger Testsys­teme auf die Gesell­schaft haben kann.
Berlin, im Juli 2012

v.i.S.d.P.: Dr. Nicolai Kohlschmidt, Berufs­ver­band Deutscher Human­ge­ne­tiker e.V., Linien­straße 127, 10115 Berlin