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Erbbe­n­ach­tei­li­gung für behin­dertes Kind zu Lasten der Sozial­hilfe möglich

16/02/2017 | Presse und Medien

Hamm (jur). Vermö­gende Eltern dürfen ein behin­dertes Kindbeim Erbe gezielt benach­tei­ligen, damit es weiterhin Sozial­hil­fe­leis­tungen erhält. Ein solches sogenanntes Behin­der­ten­tes­ta­ment ist nicht sitten­widrig, wie das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 15. Februar 2017, bekannt­ge­ge­benen Urteil entschied (Az.: 10 U 13/16). Es stützte sich dabei auf alte Recht­spre­chung des Bundes­ge­richts­hofs (BGH).

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