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Wichtiges Urteil zur Inklu­sion — Kind mit Down-Syndrom hat Anspruch auf Schul­be­gleiter

26/01/2017 | Presse und Medien

Bundes­so­zi­al­ge­richt urteilt zugunsten eines Mädchen, das die erste Grund­schul­klasse einer Regel­schule besucht.

Im Rahmen der Einglie­de­rungs­hilfe haben Menschen mit Behin­de­rung die Möglich­keit, eine Regel­schule zu besuchen. Der Sozial­hil­fe­träger kann in diesem Zusam­men­hang verpflichtet sein, die Kosten für einen Schul­be­gleiter zu übernehmen. Das ergibt sich aus einer Entschei­dung des Bundes­so­zi­al­ge­richts (Az.: B 8 SO 8/15 R vom 9. Dezember 2016). Darauf weist die Arbeits­ge­mein­schaft Sozial­recht des Deutschen Anwalt­ver­eins (DAV) hin.

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