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Eltern fordern Schaden­er­satz für Kind mit Down-Syndrom

4/02/2016 | Presse und Medien

Schaden­er­satz, weil ein Kind mit Down-Syndrom geboren wurde? Der Fall beschäf­tigt am Donnerstag das Oberlan­des­ge­richt München.

Die Eltern eines Mädchens mit Trisomie 21 und einem Herzfehler haben Frauen­ärzte verklagt. Sie verlangen Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Unter­halts­kosten für ihre behin­derte Tochter entsteht, sowie ein Schmer­zens­geld in Höhe von mindes­tens 10 000 Euro.

Das Landge­richt München hatte die Klage der Frau in erster Instanz im vergan­genen Sommer abgewiesen. Die Behin­de­rungen des Mädchens seien durch eine Verket­tung unglück­li­cher Umstände nicht erkannt worden. Gegen das Urteil hatte das Paar Berufung einge­legt.

 

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