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Bundes­re­gie­rung hält Bluttest auf Down-Syndrom für zulässig

17/07/2012 | Presse und Medien, Politik und Aktivismus

Berlin (kobinet) Die Bundes­re­gie­rung hält den vorge­burt­li­chen Bluttest auf Down-Syndrom für zulässig. Das geht aus der Antwort der Parla­men­ta­ri­schen Staats­se­kre­tärin im Gesund­heits­mi­nis­te­rium Annette Widmann-Mauz hervor, die heute der behin­der­ten­po­li­ti­sche Sprecher der Linken im Bundestag auf seine Anfrage erhielt.

Welche Schluss­fol­ge­rungen zieht die Bundes­re­gie­rung — auch mit Blick auf Artikel 10 „Recht auf Leben” der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion — aus dem am 5. Juli auf der Bundes­pres­se­kon­fe­renz im Beisein des Bundes­be­hin­der­ten­be­auf­tragten Hubert Hüp­pe vorge­stellten Rechts­gut­achten von Prof. Klaus Ferdi­nand Gärditz, nach dem der vor­geburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „Praena­Test” kein zuläs­siges Diagno­se­mittel nach dem Gendia­gnos­tik­ge­setz sein soll (kobinet 5.7.12), so die schrift­liche Anfrage von Ilja Seifert. Welche Handlungs­emp­feh­lungen werden den Ländern gegen­über erwogen? 

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