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Neuer Bluttest auf Down-Syndrom „Praena-Test“ illegal — Presse­mit­tei­lung Amt des Beauf­tragten der Bundes­re­gie­rung für die Belange behin­derter Menschen

5/07/2012 | Presse und Medien

Neuer Bluttest auf Down-Syndrom „Praena-Test“ illegal — Rechts­gut­achten veröf­fent­licht

Ausga­be­jahr 2012
Erschei­nungs­datum 05.07.2012

Der vom Konstanzer Unter­nehmen „LifeCo­dexx“ für Juli angekün­digte vorge­burt­liche Bluttest auf Down-Syndrom „Praena­Test“ ist kein zuläs­siges Diagno­se­mittel nach dem Gendia­gnos­tik­ge­setz. Dies geht aus einem heute veröf­fent­lichten Rechts­gut­achten von Prof. Klaus Ferdi­nand Gärditz von der Univer­sität Bonn hervor. Im Gendia­gnos­tik­ge­setz sind für derar­tige unzuläs­sige vorge­burt­liche Unter­su­chungen unter anderem mögliche straf­recht­liche Folgen vorge­sehen.

Beim Praena­Test handelt es sich darüber hinaus um ein nicht verkehrs­fä­higes Medizin­pro­dukt, da es die Sicher­heit und Gesund­heit der Ungebo­renen gezielt gefährdet, wie das Gutachten verdeut­licht. Die zustän­digen Landes­be­hörden sind nach dem Gesetz über Medizin­pro­dukte ermäch­tigt, zu verhin­dern, dass der Praena­Test in Verkehr gebracht wird.

Mit dem Test soll nach Angaben von „LifeCo­dexx“ mit einer hohen Wahrschein­lich­keit ein Down-Syndrom beim Kind vorge­burt­lich aus mütter­li­chem Blut nachge­wiesen werden können.

„Der Test dient weder medizi­ni­schen noch thera­peu­ti­schen Zwecken. Nach dem Gendia­gnos­tik­ge­setz müssen aber gerade diese Zwecke für eine zuläs­sige vorge­burt­liche Unter­su­chung vorliegen. Down-Syndrom ist aber weder thera­pierbar, noch heilbar. Es geht beim Bluttest fast ausschließ­lich um die Selek­tion von Menschen mit Down-Syndrom. Er diskri­mi­niert damit Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Recht auf Leben. Bereits heute wird in über 90 % aller Fälle abgetrieben, wenn ein Down-Syndrom beim Kind diagnos­ti­ziert wird. Mit dem neuen vermeint­lich „einfa­cheren“ Test steht zu befürchten, dass die Raster­fahn­dung nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt wird“, betonte Hubert Hüppe, Beauf­tragter der Bundes­re­gie­rung für die Belange behin­derter Menschen anläss­lich der heutigen Bundes­pres­se­kon­fe­renz zum Bluttest auf Down-Syndrom.

Müttern werde mit dem neuen Test eine risiko­är­mere Methode zur vorge­burt­li­chen Diagnostik vorge­gau­kelt. Noch nicht einmal der Berufs­ver­band nieder­ge­las­sener Präna­tal­dia­gnos­tiker gehe aber davon aus, dass invasive Methoden mit dem Bluttest überflüssig werden, so der Beauf­tragte. „Gleich­zeitig steigt der Druck auf Frauen, den angeb­lich risiko­är­meren Test durch­führen zu lassen und bereits bei auffäl­ligem Befund abzutreiben. Frauen, die ein Kind mit Down-Syndrom austragen, werden sich zukünftig noch mehr recht­fer­tigen müssen“, so Hubert Hüppe.

Das komplette Gutachten sowie eine Zusam­men­fas­sung steht Ihnen hier als Download zur Verfü­gung.

Gutacht­liche Stellung­nahme zur Zuläs­sig­keit des Diagnos­tik­pro­dukts „Praena­Test“ (PDF/392KB)

Zusam­men­fas­sung der Gutacht­li­chen Stellung­nahme von Prof. Dr. Klaus Ferdi­nand Gärditz (PDF/39KB)